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Werden Sie Mitglied im Stadtteilverein und erhalten dadurch regelmäßige Infos über unsere Aktivitäten und Beteiligungsmöglichkeiten per Mail!

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied.
Einfach den unten stehenden Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken. Alternativ gibt es hier einen Mitgliedsantrag zum Ausdrucken.

Informationen zum Datenschutz und zum SEPA-Einzugsmandat finden Sie hier.

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Satzung des Stadtteilvereins Bingerbrück e. V.

Infos: Dateien
Art der Mitgliedschaft

SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem Absenden beantrage ich verbindlich die Mitgliedschaft im Stadtteilverein.

Vielen Dank!

Mitglied werden: Kontakt

SEPA-Lastschriftmandat

Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie den Stadtteilverein Bingerbrück e. V., Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die vom Stadtteilverein Bingerbrück e. V. auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Datenschutz (§ 14 der Vereinssatzung)

(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verarbeitet. (2) Jeder Betroffene hat das Recht auf: a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind c) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war (3) Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. (4) Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Feierlichkeiten und Angebote im lnternet bekannt, Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung. (5) Die Mitglieder des Vereins willigen durch den Beitrjtt zum Verein auch darin ein, dass Fotos, Video-Aufnahmen etc. von ihrer Person, die im Zusammenhang mit Maßnahmen und Veranstaltungen des Vereins entstehen, zu satzungsgemäßen Zwecken des Vereins verwendet und verbreitet werden, ohne dass den Mitgliedern dadurch Ansprüche entstehen. (6) Der Verein informiert über Angebote und besondere Ereignisse. Solche lnformationen können über geeignete Medien veröffentlicht werden. (7) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im lnternet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

Mitgliedschafts-Infos
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